Allgemeine Informationen und Gesetzestexte/ Verordnungen /wichtige Links

Adressen von Bundesbehörden

Bundesministerium für Gesundheit (BMG.de). Das BMG führt im Rahmen des Grundgesetzes die gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik durch. Hierzu zählt auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.

 

Nachgeordnete Behörden des Bundesministerium für Gesundheit:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM.de). Zu den Hauptaufgaben des BfArM gehört die Zulassung von Arzneimitteln, die Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln, die Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (etwa Herzschrittmacher, Computertomographen, Implantate) sowie die Überwachung des legalen Verkehrs mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen.

 

Robert Koch Institut (RKI.de) Das RKI ist die zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten. Es bewertet, analysiert und erforscht dabei Krankheiten von hoher Gefährlichkeit, weitem Verbreitungsgrad oder großer öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Außerdem werden gesetzliche und wissenschaftliche Aufgaben auf den Gebieten Gentechnologie und biologische Sicherheit vom RKI wahrgenommen.

 

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI.de). Das DIMDI hat die Aufgabe, Informationen aus dem gesamten Gebiet der Biowissenschaften durch elektronische Informationssysteme zugänglich zu machen. Es betreibt dazu Datenbanken für die medizinische Forschung und Praxis, das Gesundheitswesen und die interessierte Öffentlichkeit. Aufgrund gesetzlicher Regelungen erstellt und betreibt DIMDI verschiedene gesundheitspolitische bedeutende datenbankgestützte Informationssysteme und gibt amtliche medizinische Klassifikationen heraus.

 

Weitere Behörden

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA.de) ist eine Forschungseinrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie erfüllt u. a. hoheitliche Aufgaben im Gefahrstoffrecht.  Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und keine Rechtsnormen, können jedoch Gesetzeskraft erhalten. Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend gehandelt worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Hinweis:  

1. Gesetzestexte und Verordnungen werden vom Bundesministerium für Justiz (Juris) zur Verfügung gestellt.

(http://www.gesetze-im-internet.de/volltextsuche.html und dann das gesuchte Gesetz eingeben).

2. Bekanntmachungen und Empfehlungen des  RKI  (RKI.de) 

3. Weitere Informationen findet man bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. den Bundesärzte- und -zahnärztkammern (BAEK.deBZAEK.de), sowie den Kammern der Länder (letztere unterscheiden sich deutlich in ihrer Qualität, so dass sich ein Blick über die Landesgrenzen lohnt. 

4. Veröffentlichengen der Fachgesellschaften  (DGZMK.de, DGSV.de, DGKH.de)

  • Die Gewerbeaufsichtsämter und Gesundheitsämter haben nicht nur die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen.
  • Sie geben auch bereitwillig sachdienliche Auskünfte und sind meiner Erfahrung nach oftmals sehr konstruktiv, wenn es z. B. im Zusammenhang mit Praxisrenovierungen und -übernahmen und Problemlösungen geht.
  • Meine Empfehlung: Lassen Sie sich nicht in den Strudel der unqualifizierten Schelten durch so manche Kollegen ziehen, die reflexartig hysterisch auf das Stichwort "Hygiene" reagieren. Bedenken Sie vielmehr, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht über Nacht gekommen sind! Sie sind über Jahrzehnte in den Gremien und Fachausschüssen auch unter Beteiligung unserer Funktionäre diskutiert worden.