In einer erläuternden Stellungnahme des Fachgebiet 14 des RKI zur Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (KRINKO-BfArM-Empfehlung) zur Aufbereitung von Medizinprodukten wird konstatiert, dass die maschinelle Reinigung und Desinfektion grundsätzlich für alle Medizinprodukte die Methode der Wahl ist. Wird die KRINKO/BfArM-Empfehlung beachtet, so wird eine ordnungsgemäße Aufbereitung laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 4 Abs. 2) vermutet. Hinsichtlich des geforderten Äquivalenznachweises von manuellen gegenüber maschinellen Aufbereitungsteilschritten wird zur MAZI-Studie (ABSCHLUSSBERICHT zum Forschungsvorhaben "Untersuchungen zur Validierung der manuellen Reinigung und Desinfektion von als „kritisch B“ eingestuften zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten im Rahmen der Aufbereitung (MAZI) Auftraggeber: Zahnärztekammer Westfalen- Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Bundeszahnärztekammer Studienleiter: PD Dr. Lutz Jatzwauk. Dresden 2013)
In anderen Worten: Die Mazi-Studie weist grobe Mängel auf. Sie zeigt aber auch, dass eine manuelle Aufbereitung von H&W-Stücken und Turbinen möglich ist. Dabei kann man sich an der Richtlinie der DGSV orientieren.
Mit der Erbringung des geforderten Äquivalenznachweises sind die meisten Praxisbetreiber überfordert. Erforderlich sind
Wichtig sind zudem die richtigen Kenntnisse in der Abrechnung, damit die Berufsausübung nicht zum Zuschussbetrieb wird.
Wir wissen wie es geht. Wir beraten sie gern.
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