Sterilgutassistent/-in Arzt- und Zahnarztpraxen

Die  Hygiene-Weiterbildung mit dem neuen E-Learning zur Erlangung der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen.

Dieser erste, seit 2006 laufende Online-Kurs zum/r Sterilgutassistenten/in von Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hücker wurde unter Mitarbeit des Biologen und Zahnarztes Dr. Johann M. Denden überarbeitet.  Der neue Kurs richtet sich strikt nach der KRINKO-BfArM-Empfehlung 2012 und allen einschlägigen Gesetzen, Normen und Verordnungen sowie der geltenden Rechtssprechung. 

 


Der Online-Kurs zur Erlangung der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen richtet sich an alle Wiedereinsteiger in Arzt- und Zahnarztpraxen zur Aktualisierung Ihrer Hygienekenntnisse, Arzt und Zahnarzthelferinnen, die vor 2001 examiniert wurden. Er ist aber auch sinnvoll für sich neu niederlassende Ärzte und Zahnärzte und deren Mitarbeiter. Siehe Sachkundelehrgang für Ärzte und Zahnärzte

Sachkunde Sterilgutassistentin in Arzt- und Zahnarztpraxen

1.    Wer muss eine Weiterbildung zur Sterilgutassistentin machen und die Sachkunde nachweisen?

 

In der KRINKO-/BfArM-Empfehlung 2012 wird in Anlage 6 ausgeführt: „Mit der Aufbereitung dürfen nur Personen betraut werden, die die erforderliche Sachkunde nachweisen können“.

Dazu ist anzumerken, dass zwischen Fachkunde- und Sachkunde unterschieden wird. Ausgelernte Mitarbeiter haben mit ihrem Berufsabschluss die Fachkunde bereits erworben.

a)    Zahnarzthelferinnen oder Stomatologische Schwestern,  die ihre Berufsausbildung vor 2001 abgeschlossen haben, müssen die Sachkunde durch einen zusätzlichen Sachkundekurs nachweisen, da diese früher nicht in ausreichendem Maße vermittelt wurde.

b) Zahnmedizinische Fachangestellte, die ihre Berufsausbildung nach 2001 abgeschlossen haben, haben die erforderliche Sachkenntnis bereits erworben, da der neue Ausbildungsplan bundesweit  die erforderlichen Lehrinhalte beinhaltet.

c)  Ungelernte Kräfte benötigen für die Aufbereitung von Medizinprodukten ebenfalls den Nachweis der Sachkunde.

d) Sollten Sie eine Auffrischung ihrer Kenntnisse benötigen, da Sie z. B. die Berufsausübung wegen einer Kinder- und Erziehungspause unterbrochen haben oder in einer Praxis bzw. an einem Arbeitsplatz gearbeitet haben, wo die aktuellen Hygienerichtlinien nicht hinreichend vermittelt wurden, dann ist ein Sachkundekurs empfehlenswert.

 

2.   Wie kann der Sachkundenachweis erbracht werden?

 

Man erlangt die Qualifikation zur Aufbereitung von Medizinprodukten bis Kategorie kritisch B durch die Teilnahme und Prüfung an einem 40stündigen Kurs mit anerkanntem Curriculum, sofern die Lehre zur Zahnarzthelferin vor 2001 absolviert wurde.

Fachfremde (mit oder ohne Berufsabschluss) müssen zusätzlich ein 150stündiges Praktikum in der Ausbildungspraxis absolvieren. Dort erlernen sie den Umgang mit dem Instrumentarium, erhalten Einweisungen in die Geräte (Ultraschallreinigungsgerät, Reinigung- und Desinfektionsgerät, Autoclav, die Routieneprüfungen, die Wartungen und Pflege etc.. Unter ständiger Aufsicht wird dann die Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte geübt. 

  

Welche Bedingungen müssen für eine fachgerechte Aufbereitung in einer Zahnarztpraxis erfüllt werden?

Der Praxisbetreiber muss im Rahmen des QM  

- die Arbeitsschritte der Aufbereitung der in seiner Praxis verwendeten Medizinprodukte und Aufbereitungsverfahren detailliert beschreiben, 

- Verantwortlichkeiten und Aufgaben festlegen (Organigramm des Aufbereitungspersonals),  

- freigabeberechtigte Mitarbeiter einweisen,

- regelmäßig dokumentierte Hygiene-, Infektions- und Arbeitsschutzunterweisungen durchführen, 

- die betriebsärztliche Kontrolle der Mitarbeiter gewährleisten,

- das Aufbereitungsverfahren turnusmäßig validieren lassen. 


Didaktisches Konzept

Dieser Online Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde in Medizinprodukteaufbereitung wird Ihnen die Möglichkeit geben, die für Ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Er deckt inhaltlich die KRINKO/BfArM-Empfehlungen über die Sachkenntis des mit der Aufbereitung beauftragten Personals in Arzt- und Zahnarztpraxen ab und ist auf eine Lernzeit von 40 Stunden ausgelegt.

Schauen Sie sich den "Schnupperkurs" unter  http://www.huecker-gmbh.de/sachkundeschnupperkurs/ an!



  • Jeder Mensch lernt anders.
  • Entscheiden Sie selbst, wann und wo Sie lernen.
  • Wählen Sie selbst den Termin und Zeitraum der Prüfung, da die Prüfung ebenfalls online abgelegt wird.Im Gegensatz zu reinen Präsenzveranstaltungen lernen Sie mit diesem Online-Kurs nach Ihren Möglichkeiten und Vorstellungen.
  • Sie lernen immer dann, wenn Sie Zeit und Ruhe dazu haben.
  • Sie können den Inhalt des Kurses so oft wie nötig wiederholen.
  • Der jeweilige Inhalt wird durch Fotos-, Graphiken, Filmclips und Animationen unterstützt und aufgelockert.
  • Am Endes jedes Moduls gibt es eine audiovisuelle Zusammenfassung.
  • Mit dem Multiple-choice-Wissenscheck können Sie Ihren Lernfortschritt überprüfen.
  • Dadurch fällt Ihnen das Lernen leicht und Sie werden Spaß dabei haben.

 

Der Online-Kurs zur Erlangung der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen richtet sich an alle Wiedereinsteiger in Arzt- und Zahnarztpraxen zur Aktualisierung Ihrer Hygienekenntnisse, Arzt und Zahnarzthelferinnen, die vor 2001 examiniert wurden.

Praxen mit angelernten Mitarbeitern setzen sich bitte mit uns in Verbindung.

Der Kurs ist äußerst sinnvoll für sich neu niederlassende Ärzte und Zahnärzte und deren Mitarbeiter.

 

Abschluss

Nach der bestandenen Multiple-Choice-Prüfung wird das Zertifikat ausgestellt.  Mit der bestandenen Prüfung ist Nachweis der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß KRINKO-BfArM-Empfehlung erbracht.

Das Zertifikat wurde bisher von allen Behörden deutschlandweit anerkannt und kann bei behördlichen Begehungen  als Sachkundenachweis für Hygiene vorgelegt werden.

  

Prüfungsvoraussetzungen

Der Nachweis ausreichender Vorbereitung erfolgt automatisch durch die Bearbeitung der Module und die Bearbeitung der Testfragen).

 

Lehrgangsinhalte 

  1.  Rechtliche Bestimmungen und Empfehlungen /Vorab wichtige Fragen /Was Ist bei der Aufbereitung Von Medizinprodukten wichtig?
  2. Qualitätsmanagementsystem
  3.  Grundlagen der Aufbereitung von Medizinprodukten
  4. Allgemeine Hygiene und Praxishygiene
  5.  Instrumentenkunde und Instrumentenpfege
  6.  Reinigung und Desinfektion
  7. Sterilisation mit feuchter Hitze (Dampf)
  8.  Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung

 

Der Online-Kurs kostet nur €540 für Mitarbeiter und der Kurs  für Ärzte €590.

 

Informationen zur Durchführung der ABSCHLUSSPRÜFUNG "Sachkundekurs zur Medizinprodukteaufbereitung" in Arzt- und Zahnarztpraxen”

ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG

Nachdem man den Kurs gebucht, bezahlt und durchgearbeitet hat, kann man sich über das Online-Formular unter sachkundekurs.de/pruefung zur Abschlussprüfung anmelden.

Voraussetzung für die Übersendung des Zertifikates ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. Dazu  muss der Vordruck „Eidesstattliche Erklärung“ von der Webseite herunter geladen werden.  Diese eidesstattliche Erklärung mit der Unterschrift des Prüflings wird im Original nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung mit Zusendung per Post anfordert und für behördliche Kontrollen archiviert.

 

MIT DER PRÜFUNG BEGINNEN

  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein.
  • Im Reiter „Lehrplan“ erscheint „Abschlussprüfung zum Sachkundelehrgang“. Klicken Sie darauf.
  • Die Prüfung beginnt für Sie mit dem Klicken auf „Test starten“ – ab jetzt läuft die Zeit.  Die innerhalb der 90 Minuten  beantworteten Fragen werden angerechnet. Nicht beantwortete Fragen bringen 0 Punkte im Gesamtergebnis ein.

  

Wichtig: Der Online-Kurs hat einen Prüfungssimulator! Im Gegensatz zur Abschlussprüfung, kann der  Test im Prüfungssimulator wiederholt und auch die Ergebnisse und Lösungen gesehen werden.

 

Der Simulator  hilft Ihnen, die wichtigsten Funktionen und Abläufe kennenzulernen, damit Sie die Prüfung reibungslos ablegen können.

Informationen zur Prüfung

  • Nach dem Zufallsprinzip werden 50 Fragen aus dem Fragenpool von insges. 200 Fragen für einem Test automatisch generiert.
  • Jeder Prüfling bekommt unterschiedliche Fragen, aber gleiche Fragen- und Punktezahl.
  • Die jeweils maximal erreichbare Punktzahl aller Fragen beträgt 100 Punkte. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte erzielt werden. Jede richtig angekreuzte Antwort gibt 1 Punkt. Jede falsch angekreuzte Antwort gibt 1 Punkt abgezogen.

     

  • Es werden Noten keine vergeben. Es gibt nur “bestanden” oder “nicht bestanden”.
  • Jede Frage hat grundsätzlich 4 Antwortmöglichkeiten. Davon können 1, 2, 3 oder 4 Antworten je Frage richtig sein. Jede richtige Antwort ergibt einen Punkt.
  • Der Prüfling kreuzt die seiner Meinung nach richtigen Antworten an. Beim Anklicken aller Antwortmöglichkeiten werden 0 Punkte vergeben. Für nicht beantwortete Fragen gibt es ebenso null Punkte.
  • Beispiel 1: In einer Frage mit einer richtigen Antwortmöglichkeit werden eine richtige und eine falsche Antwortmöglichkeit angekreuzt. Ergebnis: 0 Punkte
  •  Beispiel 2:

    In einer Frage mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten werden zwei richtigen und eine falsche Antwortmöglichkeit angekreuzt. Ergebnis: 1 Punkt.

     Beispiel 3:

  • In einer Frage mit drei richtigen Antwortmöglichkeiten werden nur zwei richtigen Antwortmöglichkeiten angekreuzt. Ergebnis: 2 Punkte.

  • Innerhalb einer Frage werden richtige und falsche Antworten gegeneinander verrechnet.
  • Solange der Test noch nicht abgeschlossen ist, können die Fragen nach vor und zurück geblättert und die Antworten geändert werden. Dafür klickt man auf “VORHERIGE” oder “NÄCHSTE”.
  • Sobald alle Fragen beantwortet und kontrolliert sind, klickt man auf “Test einreichen”.

     

  • Das System erinnert 10 Minuten vor Ende der Prüfung, dass die Bearbeitungszeit in 10 Minuten abläuft.

     

  • Nach Ablauf der Bearbeitungszeit hat man die Option „Test einreichen“ oder „Test abbrechen“.

  • Wenn der Test einreicht wird, werden die bis zu dem Zeitpunkt bearbeiteten Fragen bewertet. Wird der Test abgebrochen, wird die Prüfung als "nicht bestanden" bewertet.

 

Informationen zum Zertifikat

Die Auswertung der Prüfergebnisse erfolgt unmittelbar, nachdem der Prüfling den Test eingereicht hat. Das Prüfergebnis ihm per Mail mitgeteilt.

Nach dem Eingang der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung erhält man innerhalb von maximal 14 Tagen nach bestandener Prüfung sein Zertifikat.

 Bei einer nicht bestandenen Prüfung kann die Prüfung innerhalb von 2 Monaten einmalig wiederholt werden.

Laden Sie  das Anmeldeformular herunter und schicken es ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Post. 


Download
Anmeldeformular für den Online-Kurs
Laden Sie sich das Formular und den rückseitigen Vertrag herunter. Unterschreiben und per Fax Hücker & Hücker schicken.
230303-Anmeldeformular Vali-Dent.pdf
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Technische Voraussetzungen 

  • Hardware: PC, Laptop, Lautsprecher, Maus
  • Bildschirmauflösung mindestens 1024 x 768 
  • Soundkarte mit Lautsprecher oder Kopfhörer.
  • Internetverbindung: ab 16 mbit/s
  • Browser:
  • Firefox ab V.18.0,
  • Internet Explorer ab V.11
  • Chrome
  • Safari ab V. 5
  • Adobe Acrobat Reader ab Version