Die Hygiene-Weiterbildung mit dem neuen E-Learning zur Erlangung der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen.
Dieser erste, seit 2006 laufende Online-Kurs zum/r Sterilgutassistenten/in von Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hücker wurde unter Mitarbeit des Biologen und Zahnarztes Dr. Johann M. Denden überarbeitet. Der neue Kurs richtet sich strikt nach der KRINKO-BfArM-Empfehlung 2012 und allen einschlägigen Gesetzen, Normen und Verordnungen sowie der geltenden Rechtssprechung.
Der Online-Kurs zur Erlangung der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen richtet sich an alle Wiedereinsteiger in Arzt- und Zahnarztpraxen zur Aktualisierung Ihrer Hygienekenntnisse, Arzt und Zahnarzthelferinnen, die vor 2001 examiniert wurden. Er ist aber auch sinnvoll für sich neu niederlassende Ärzte und Zahnärzte und deren Mitarbeiter. Siehe Sachkundelehrgang für Ärzte und Zahnärzte
Sachkunde Sterilgutassistentin in Arzt- und Zahnarztpraxen
1. Wer muss eine Weiterbildung zur Sterilgutassistentin machen und die Sachkunde nachweisen?
In der KRINKO-/BfArM-Empfehlung 2012 wird in Anlage 6 ausgeführt: „Mit der Aufbereitung dürfen nur Personen betraut werden, die die erforderliche Sachkunde nachweisen können“.
Dazu ist anzumerken, dass zwischen Fachkunde- und Sachkunde unterschieden wird. Ausgelernte Mitarbeiter haben mit ihrem Berufsabschluss die Fachkunde bereits erworben.
a) Zahnarzthelferinnen oder Stomatologische Schwestern, die ihre Berufsausbildung vor 2001 abgeschlossen haben, müssen die Sachkunde durch einen zusätzlichen Sachkundekurs nachweisen, da diese früher nicht in ausreichendem Maße vermittelt wurde.
b) Zahnmedizinische Fachangestellte, die ihre Berufsausbildung nach 2001 abgeschlossen haben, haben die erforderliche Sachkenntnis bereits erworben, da der neue Ausbildungsplan bundesweit die erforderlichen Lehrinhalte beinhaltet.
c) Ungelernte Kräfte benötigen für die Aufbereitung von Medizinprodukten ebenfalls den Nachweis der Sachkunde.
d) Sollten Sie eine Auffrischung ihrer Kenntnisse benötigen, da Sie z. B. die Berufsausübung wegen einer Kinder- und Erziehungspause unterbrochen haben oder in einer Praxis bzw. an einem Arbeitsplatz gearbeitet haben, wo die aktuellen Hygienerichtlinien nicht hinreichend vermittelt wurden, dann ist ein Sachkundekurs empfehlenswert.
2. Wie kann der Sachkundenachweis erbracht werden?
Man erlangt die Qualifikation zur Aufbereitung von Medizinprodukten bis Kategorie kritisch B durch die Teilnahme und Prüfung an einem 40stündigen Kurs mit anerkanntem Curriculum, sofern die Lehre zur Zahnarzthelferin vor 2001 absolviert wurde.
Fachfremde (mit oder ohne Berufsabschluss) sollten zusätzlich ein 150stündiges Praktikum in der Ausbildungspraxis absolvieren. Dort erlernen sie den Umgang mit dem Instrumentarium, erhalten Einweisungen in die Geräte (Ultraschallreinigungsgerät, Reinigung- und Desinfektionsgerät, Autoclav, die Routieneprüfungen, die Wartungen und Pflege etc.. Unter ständiger Aufsicht wird dann die Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte geübt.
Welche Bedingungen müssen für eine fachgerechte Aufbereitung in einer Zahnarztpraxis erfüllt werden?
Der Praxisbetreiber muss im Rahmen des QM
- die Arbeitsschritte der Aufbereitung der in seiner Praxis verwendeten Medizinprodukte und Aufbereitungsverfahren detailliert beschreiben,
- Verantwortlichkeiten und Aufgaben festlegen (Organigramm des Aufbereitungspersonals),
- freigabeberechtigte Mitarbeiter einweisen,
- regelmäßig dokumentierte Hygiene-, Infektions- und Arbeitsschutzunterweisungen durchführen,
- die betriebsärztliche Kontrolle der Mitarbeiter gewährleisten,
- das Aufbereitungsverfahren turnusmäßig validieren lassen.
Dieser Online Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde in Medizinprodukteaufbereitung wird Ihnen die Möglichkeit geben, die für Ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Er deckt inhaltlich die KRINKO/BfArM-Empfehlungen über die Sachkenntis des mit der Aufbereitung beauftragten Personals in Arzt- und Zahnarztpraxen ab und ist auf eine Lernzeit von 40 Stunden ausgelegt.
Schauen Sie sich den "Schnupperkurs" unter http://www.huecker-gmbh.de/sachkundeschnupperkurs/ an!
Der Online-Kurs zur Erlangung der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen richtet sich an alle Wiedereinsteiger in Arzt- und Zahnarztpraxen zur Aktualisierung Ihrer Hygienekenntnisse, Arzt und Zahnarzthelferinnen, die vor 2001 examiniert wurden.
Praxen mit angelernten Mitarbeitern setzen sich bitte mit uns in Verbindung.
Der Kurs ist äußerst sinnvoll für sich neu niederlassende Ärzte und Zahnärzte und deren Mitarbeiter.
Abschluss
Nach der bestandenen Multiple-Choice-Prüfung wird das Zertifikat ausgestellt. Mit der bestandenen Prüfung ist Nachweis der Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß KRINKO-BfArM-Empfehlung erbracht.
Das Zertifikat wurde bisher von allen Behörden deutschlandweit anerkannt und kann bei behördlichen Begehungen als Sachkundenachweis für Hygiene vorgelegt werden.
Prüfungsvoraussetzungen
Der Nachweis ausreichender Vorbereitung erfolgt automatisch durch die Bearbeitung der Module und die Bearbeitung der Testfragen).
Lehrgangsinhalte
Der Online-Kurs kostet nur €540 für Mitarbeiter und der Kurs für Ärzte €590.
ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG
Nachdem man den Kurs gebucht, bezahlt und durchgearbeitet hat, kann man sich über das Online-Formular unter sachkundekurs.de/pruefung zur Abschlussprüfung anmelden.
Voraussetzung für die Übersendung des Zertifikates ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. Dazu muss der Vordruck „Eidesstattliche Erklärung“ von der Webseite herunter geladen werden. Diese eidesstattliche Erklärung mit der Unterschrift des Prüflings wird im Original nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung mit Zusendung per Post anfordert und für behördliche Kontrollen archiviert.
MIT DER PRÜFUNG BEGINNEN
Wichtig: Der Online-Kurs hat einen Prüfungssimulator! Im Gegensatz zur Abschlussprüfung, kann der Test im Prüfungssimulator wiederholt und auch die Ergebnisse und Lösungen gesehen werden.
Der Simulator hilft Ihnen, die wichtigsten Funktionen und Abläufe kennenzulernen, damit Sie die Prüfung reibungslos ablegen können.
Beispiel 2:
In einer Frage mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten werden zwei richtigen und eine falsche Antwortmöglichkeit angekreuzt. Ergebnis: 1 Punkt.
Beispiel 3:
In einer Frage mit drei richtigen Antwortmöglichkeiten werden nur zwei richtigen Antwortmöglichkeiten angekreuzt. Ergebnis: 2 Punkte.
Sobald alle Fragen beantwortet und kontrolliert sind, klickt man auf “Test einreichen”.
Das System erinnert 10 Minuten vor Ende der Prüfung, dass die Bearbeitungszeit in 10 Minuten abläuft.
Nach Ablauf der Bearbeitungszeit hat man die Option „Test einreichen“ oder „Test abbrechen“.
Wenn der Test einreicht wird, werden die bis zu dem Zeitpunkt bearbeiteten Fragen bewertet. Wird der Test abgebrochen, wird die Prüfung als "nicht bestanden" bewertet.
Die Auswertung der Prüfergebnisse erfolgt unmittelbar, nachdem der Prüfling den Test eingereicht hat. Das Prüfergebnis ihm per Mail mitgeteilt.
Nach dem Eingang der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung erhält man innerhalb von maximal 14 Tagen nach bestandener Prüfung sein Zertifikat.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung kann die Prüfung innerhalb von 2 Monaten einmalig wiederholt werden.
Laden Sie das Anmeldeformular herunter und schicken es ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Post.
Technische Voraussetzungen
Vali-Dent Hygienemanagement, Wilhelm-Weber-Straße 12, 37073
Vali-Dent@t-Online.de Tel: 0551-34559 Fax: 0551-5311598